Immobilienbewertung - Häufig gestellte Fragen
Bei der Immobilienbewertung tauchen oft Fragen auf, die sich auf verschiedene Aspekte wie Verfahren, Bewertungskriterien und Marktentwicklung beziehen. In diesem Artikel werden häufig gestellte Fragen zu Immobilienbewertungen beantwortet. Dadurch sollen Personen, die an einer Immobilienbewertung interessiert sind, eine verbesserte Orientierung erhalten.
Wir beantworten Ihre Fragen
Die Bezeichnungen Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter sind gesetzlich nicht geschützt, jede Person darf daher ohne Prüfung der Qualifikation Immobilien bewerten.
Bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird durch die Bestellungskörperschaft laufend die Qualifikation sowie auch die regelmäßige Weiterbildung überprüft. Hier können Sie sicher sein, den erforderlichen Sachverstand auch vorzufinden.
Während einer Kontaktaufnahme mit meinem Büro werden die Rahmendaten der zu bewertenden Liegenschaft erfragt. Dies sind im Wesentlichen die Grundstückslage, die Anzahl der Wohn- bzw. Nutzeinheiten, das Baujahr etc., danach wird Ihnen kurzfristig und unverbindlich ein konkretes sowie kostenloses Honorarangebot unterbreitet.
Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt.
Die Kosten für eine Immobilienbewertung richten sich zunächst nach der Immobilienart (Einfamilienreihenhaus, freistehendes Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Bürogebäude, Wohneigentum etc.) sowie dem Schwierigkeitsgrad in der Erstellung der Wertermittlung, wenn z. Bsp. die Immobilie mit Rechten und Lasten behaftet ist, Unterhaltungsrückstände und Bauschäden zu beurteilen sind, Denkmalschutz vorliegt oder ein Erbbaurecht etc. zu ermitteln ist.
Es erfolgt stets eine auf die betreffende Liegenschaft abgestimmte Honorarermittlung, in der Regel zu einem pauschalen Festpreis.
Nach Auftragseingang in meinem Büro erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zwecks Abstimmung eines Termins zur Besichtigung der Immobilie.
In der Regel erfolgt ein Besichtigungstermin etwa 14 Tage nach der Beauftragung. Ausnahmen können allerdings bei Mehrfamilienwohnhäusern vorkommen, da hierzu erst die Mieter in angemessener Frist informiert werden müssen.
Zunächst ist die beauftragte Form der Wertermittlung (Wertgutachten, Wertexpertise oder Marktwerteinschätzung) sowie der genannte Schwierigkeitsgrad maßgebend. In der Regel ist mit der Vorlage einer Bewertung ca. 3-5 Wochen nach erfolgtem Ortstermin zu rechnen.
Die Bearbeitungszeit ist auch wesentlich davon abhängig, ob mir die erforderlichen Unterlagen zur Bewertung vorliegen oder erst durch mein Büro beschafft werden müssen. Es empfiehlt sich daher unsere Checkliste herunterzuladen und die darin aufgeführten Unterlagen zum Besichtigungstermin bereit zu halten.
Beigefügte Checkliste enthält eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen.
Je nach Art der Immobilie kommen das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren, wie sie in der ImmoWertV normiert sind, zur Anwendung.
Selbstverständlich steht Ihnen mein Büro auch nach Abgabe der Bewertung jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Telefon: 0211 / 4080051
E-Mail: info@hano-daub.de