Vermögensausgleich im Erbfall

Der Erbfall ist eingetreten und Miterben besitzen einen Anspruch am anteiligen Wert einer Immobilie. Diese soll jedoch nicht verkauft werden, da sie evtl. durch eine(n) Miterben(in) übernommen bzw. weiterbewirt­schaftet werden soll. In diesem Fall sind z. Bsp. Geschwister, Verwandte oder Mitglieder einer Erbengemein­schaft „auszuzahlen“.

Hier hilft Ihnen ein Wertgutachten entscheidend weiter, Sie können so die Ansprüche der Berechtigten bemessen und in Folge den Wertausgleich vornehmen.

Haus Modell

Schutz vor späteren (Nach-)Forderungen

Ein weiteres Argument zur Erstellung eines Wertgutachtens im Zuge einer Erbschaft von Immobilien, ist der Umstand evtl. späteren (Nach-) Forderungen entgegen treten zu können.

Durch meine Person, als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, können der Zustand und der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls beweissicher erfasst werden und das Gutachten ggf. später bei Gericht zum Nachweis vorgelegt werden.

Vermögensausgleich im Trennungsfall

Sind Sie von einer Trennung oder Scheidung betroffen und ist dabei der Vermögenswert einer Immobilie zu ermitteln, ist es unter dem Vorhaben einer einvernehmlichen Regelung sinnvoll, ein Wertgutachten erstellen zu lassen.

Hierbei wird objektiv durch den Sachverständigen der Verkehrswert zu einem vorgegebenen Bewertungs­stichtag ermittelt. Es ist hier anzufügen, dass bei einer unterschied­lichen Auffassung der Parteien zum möglichen Vermögens­wert der Immobilie ein einseitiges Privatgutachten nicht zielführend ist und bei einer gerichtlichen Auseinander­setzung als Parteienvortrag gewertet wird und daher oft wirkungslos bleibt.

Das Gericht setzt dann einen eigenen Gutachter ein, der ohne Berücksichtigung des Privat­gutachtens den Verkehrswert feststellt, dem das Gericht in der Regel auch folgt.

Vermögens­ausgleich in anderen Fällen

Sie benötigen z. Bsp. als Teilhaber(in) einer Gesellschaft oder einer Firma, die über Immobilien­eigentum verfügt, die Bestimmung Ihres Vermögens­anteils darüber, etwa infolge eines geplanten Ausscheidens aus der Gesellschaft/Firma, oder Sie möchten als Nachweis bei einer Überschreibung einer Liegenschaft auf eine andere Person zunächst den Wert gerichtsfest nachweisen lassen, um sich evtl. vor späteren Nachforderungen zu schützen, da hilft Ihnen ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen weiter.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die anerkannte Zertifizierung durch die DIAZert ist ein Garant für eine rechtssichere und belastbare Erstellung eines Wertgutachtens, welches im Streitfalle zur Vorlage bei Gericht genutzt werden kann.